Die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen durch die Einräumung von Finanzierungsmöglichkeiten. Sie beschreibt die Finanzierung von Warenverkäufen oder Dienstleistungen mittels Kreditgewährung, Leasingfinanzierung oder durch Hilfestellung bei der Beschaffung notwendiger Finanzierungsmittel.
Vertraglich kann ein Andienungsrecht vereinbart werden. Der Leasingnehmer ist dann über Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, das Leasingobjekt zum Restwert anzukaufen.
Als Anzahlung bezeichnet man Eigenmittel, die Sie selbst zu Beginn zur Finanzierung bereitstellen. Die Höhe der Eigenleistung beeinflusst das Leasingentgelt und wird in der Regel über die Laufzeit aufgebraucht. Eigenmittel können auch in Form eines Depots oder einer Kaution zusätzlich eingebracht werden, falls dies als Sicherheitsleistung erfordert wird.
Die Bearbeitungsgebühr (einmalig) wird dem Leasingnehmer mit dem ersten Leasingentgelt vorgeschrieben.
Kaufpreis des Leasingobjektes vermindert um die vom Leasingnehmer allenfalls eingebrachten Eigenmittel. Als Eigenmittel werden Anzahlung, Kaution und Depot bezeichnet.
Finanzierungsleasing ist eine Investitionsfinanzierung mit Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, auf eine vertraglich bestimmte Zeit, unter Übertragung der wesentlichen eigentümerähnlichen Risken und Pflichten an den Leasingnehmer, ohne dass der Leasingnehmer während der Vertragsdauer Eigentümer wird. Finanzierungsleasingverträge sind entweder Vollamortisationsverträge (Full-Pay-out) oder Teilamortisationsverträge (d.h. die Investitionskosten werden während der Laufzeit nicht zur Gänze rückgeführt).
Kaufoption ist das Recht des Leasingnehmers, das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit vom Leasinggeber anzukaufen. Bei Ausübung der Kaufoption durch den Leasingnehmer ist der Leasinggeber zum Verkauf des geleasten Objektes an diesen verpflichtet.
Die im Leasingvertrag festgesetzte Vertragsdauer orientiert sich an der AfA bzw. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes. Bei neuen PKWs beträgt die längstmögliche Leasingdauer sieben Jahre (84 Monate).
Das Leasingentgelt (Leasingrate) ist die finanzielle Gegenleistung des Leasingnehmers für den durch die Gebrauchsüberlassung gewährten Nutzen. Auf Basis der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie der übrigen Kalkulationsbestandteile wird ein monatliches Leasingentgelt vereinbart. Dieses ist während der Vertragsdauer vom Leasingnehmer zu entrichten.
Leasinggesellschaften sind ihrer Funktion nach Leasinggeber und werden deshalb auch in Vertragstexten als solche bezeichnet.
Als Leasingnehmer werden juristische oder natürliche Personen bezeichnet, denen im Rahmen eines Leasingvertrags von einer Leasinggesellschaft entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt eingeräumt werden.
Ein Leasingvertrag ist die Vereinbarung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Darin werden alle Modalitäten des Leasinggeschäftes zwischen den Vertragsparteien geregelt. Die wichtigsten Vertragsbestandteile sind:
- die Vertragspartner (Leasingnehmer und Leasinggesellschaft)
- die Höhe des Leasingentgelts
- die Vertragsdauer
- die Beschreibung des Leasingobjektes
- die Zahlungsmodalitäten sowie
- die Höhe von Restwert, Vorauszahlung und/ oder Depot (falls vorhanden).
Unter Mietkauf versteht man eine Spezialform des Leasings. Der Mietkäufer ist von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, während der Leasinggeber bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt hat. Das Objekt wird damit dem Anlagevermögen des Mietkäufers zugerechnet. Mit Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über.
Im Gegensatz zu anderen Finanzierungsformen wird bei Restwert-Leasing der Finanzierungsbetrag während der Finanzierungslaufzeit nicht zur Gänze getilgt. Der nicht getilgte Betrag heißt Restwert. Um den Restwert nach Vertragsende abzudecken, verkauft die Leasinggesellschaft das Objekt (an den Leasingnehmer oder einen Dritten) oder sie verleast es weiter.
Bei Restwert-Leasing (Teilamortisation) wird das Leasingentgelt so festgelegt, dass zum Ende der Vertragsdauer ein kalkulierter Restwert angesetzt wird.
Sale-and-Lease-Back-Verträge sind eine Sonderform des Leasings. Der bisherige Eigentümer eines Objektes verkauft dieses an eine Leasinggesellschaft, die das Objekt an den Verkäufer rückverleast. Diese Sonderform ist bei sämtlichen leasingfähigen Objekten möglich.
Die gesetzliche Vertragsgebühr wird dem Leasingnehmer mit dem ersten Leasingentgelt vorgeschrieben und vom Leasinggeber an das Finanzamt abgeführt. Sie ist einmalig zu entrichten und beträgt bei unbestimmter Laufzeit 1 % des 36fachen Brutto-Monatsleasingentgelts, bei Verträgen auf bestimmte Dauer 1% der Summe der für diesen Zeitraum zu entrichtenden Leasingentgelte samt vertragsbezogener, schätzbarer Nebenleistungen.